Zählt mein Zähler richtig?
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Zähler defekt ist, weil beispielsweise die Rechnung höher ausfiel als erwartet oder der Verbrauch sich verändert hat?
Dann haben Sie die Möglichkeit, durch eine Zählerprüfung (die sogenannte Befundprüfung) untersuchen zu lassen, ob Ihr Zähler richtig funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zählerprüfung übernimmt hierbei eine staatlich anerkannte und unabhängige Prüfstelle. ElbEnergie kümmert sich für Sie um alles rund um die Prüfung. Vor der Befundprüfung sollten Sie jedoch prüfen, ob es auch andere Ursachen für den unerwarteten Verbrauch gibt, Tipps dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Wie läuft die Zählerprüfung ab?
- Sollten Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Zähler richtig misst, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
- Im telefonischen Gespräch werden Sie über den Ablauf der Befundprüfung von uns beraten.
- ElbEnergie baut Ihren Zähler aus, sendet diesen an eine staatlich anerkannte Prüfstelle* und baut Ihnen sofort einen neuen Zähler ein.
- Die Prüfstelle untersucht Ihren Zähler nach gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie auch in den Gesetzen und Verordnungen MessEG (§39 und §40) und MessEV (§39, §42 bis §53).
- Acht Wochen nach dem Wechsel des Zählers erhalten Sie das Ergebnis.
* Die Prüfstelle und das Prüfstellenpersonal ist unabhängig und unparteilich.
Wenn Ihr Zähler tatsächlich falsch misst?
Gaszähler sind speziellen Eichregeln unterworfen und arbeiten sehr zuverlässig. Daher sind höhere Gasrechnungen nur in seltenen Ausnahmefällen auf eine defekte Messeinrichtung zurückzuführen. Bevor Sie eine – gegebenenfalls auch für Sie kostenpflichtige – Zählerprüfung veranlassen, hinterfragen Sie daher kritisch Ihren eigenen Verbrauch.
- Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Geräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Gasverbrauch ergeben kann?
- Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
- Gibt es im Haushalt Geräte, deren Energieverbrauch oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurden?
- Wurden bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt? (zum Beispiel Ausbau des Dachgeschosses/ Einbau von Dachliegefenstern)
- Wurden Sanierungsarbeiten durchgeführt, die den Verbrauch verändert haben könnten? (zum Beispiel Wärmedämmung von Fenstern, Türen oder Dach)
- Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Lieferanten?
- Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Lieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)
- Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Lieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten?
- Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen? Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
- Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung gezogen?
Genereller Hinweis:
Das Messgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers und befindet sich unter einem Plombenverschluss. Plomben dürfen von Ihnen nicht entfernt oder beschädigt werden. Jegliche Arbeiten am Messgerät sind ausschließlich durch das Servicepersonal des Messstellenbetreibers oder die von ihm beauftragten fachkundigen Personen erlaubt.
Sind äußere Beschädigungen an der Messeinrichtung erkennbar, so rufen Sie bitte die Störungshotline an.
Wie überprüft man einen Gaszähler?
- Schalten Sie alle Gasverbrauchsgeräte in Ihrem Haushalt ab.
- Kontrollieren Sie nun die Zahlenrollen in den roten bzw. schwarzen Markierungen. Diese sollten nun keine Umdrehungen mehr anzeigen.
- Schalten Sie bitte anschließend wieder alle Gasverbrauchsgeräte ein. Die Zahlenroller sollten sich nun wieder bewegen und nicht auf der Stelle bleiben. Achten Sie dabei auf eventuell ungewöhnliche Laufgeräusche.
Sind die genannten Anforderungen erfüllt und keine ungewöhnlichen Laufgeräusche hörbar, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich.
Zählt der Zähler falsch, wird die Rechnung korrigiert
Zählt Ihr Gerät nicht richtig, werden die Messwerte für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Messung korrigiert. Die korrigierten Messwerte senden wir an Ihren Energieanbieter. Möglicherweise ergeben sich aus einem zu viel oder zu wenig abgerechneten Messwert Erstattungs- oder Nachzahlungsansprüche. Durch die Berechnung mit Vergleichswerten aus dem Folgejahr dauert die Korrektur bis zu einem Jahr.
Kosten
Sollte Ihr Zähler defekt sein, trägt ElbEnergie die Kosten. Funktioniert das Gerät innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einwandfrei, stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung (inkl. 19 % MwSt.):
Gaszähler bis Größe G6 (max. 70 kW)* | 480 € |
Gaszähler von Größe G10 bis G25 (97–242 kW)* | 930 € |
Gaszähler ab der Größe G100 (> 1.568 kW) | nach Aufwand |
Alle weiteren Prüfungen (zum Beispiel Prüfungen weiterer Wandler) berechnen wir nach Aufwand. Die Kosten enthalten Prüfkosten gemäß Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) sowie sonstige Kosten des Messstellenbetreibers.
* konventionelle Messtechnik
Kontakt
Störungs- und Servicenummer
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- Tel.
- 04105-157-99-00