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Verträge zum Netzanschluss

Verträge zum Netzanschluss

Hier finden Sie alle relevanten Verträge zum Thema Netzanschluss.

Hinweis: Die ElbEnergie GmbH und ihre Vorgängerunternehmen sind der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b EnWG ohne Vorbehalt beigetreten.

Krisenvorsorge

Für die Unternehmen der Erdgaswirtschaft ist die sichere und verlässliche Versorgung ihrer Kunden Kernelement der täglichen Arbeit. Diese Zuverlässigkeit ist für die Verbraucher von zentraler Bedeutung.

Aus diesem Grund sind die Gasnetzbetreiber vom Gesetzgeber trotz der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Gasmangellagen angehalten, präventive Maßnahmen für den Krisenfall zu treffen. Hier sind im Wesentlichen die Regelungen der §§ 16, 16a Energiewirtschaftsgesetz sowie der Leitfaden Krisenvorsorge Gas (https://www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas/ ) zu benennen.

Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß EnWG für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung verantwortlich. Daher hat der Gesetzgeber die FNB berechtigt und verpflichtet, zur Sicherung der Gasversorgung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt für nachgelagerte Verteilernetzbetreiber wie die ElbEnergie GmbH gemäß EnWG.

Sollte es zu einer Gasmangellage kommen, werden wir ggf. RLM-Kunden gem. Leitfaden Krisenvorsorge Gas auffordern, ihren Gasbezug anzupassen.

Damit wir RLM-Kunden in so einem Fall unverzüglich informieren können, benötigen wir Kontaktdaten, unter denen diese durchgehend erreichbar sind. Weiterhin benötigen wir zu diesem Thema zusätzliche Angaben zu der Entnahmestelle. Diese Informationen können im folgenden Datenerfassungsblatt eingetragen werden. Dieses Datei ist per E-Mail an versorgungssicherheit@elbenergie.com zu versenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.