FAQ - Häufige Fragen zu Service und Rechnung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Rechnung und Preise.
Da wir ein Netzbetreiber sind, können wir keine Angaben zu Ihrem Vertrag mit Ihrem Energieanbieter machen.
Auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes steht eine andere Vertragskontonnummer als auf Ihrer Abrechnung, da sie von Ihrem Energieanbieter die Abrechung erhalten.
Da es sich bei Energieanbieter und Netzbetreiber um zwei eigenständige, gesetzlich getrennte Unternehmen handelt, hat jeder sein eigenes Abrechnungssystem und vergibt selbstständig Nummern um Sie Ihrem Zählpunkt zuzuordnen. Deshalb erhalten Sie von Ihrem Energieanbieter eine Vertragskontonummer und von uns, Ihrem Netzbetreiber, eine andere Vertragskontonummer.
Sie haben am (Datum einsetzen) von uns eine Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer (16 % MwSt.) erhalten. Das ist so korrekt. Ausschlaggebend für die Anwendung des Steuersatzes ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht und abgenommen wurde. Konkret heißt das: Einen im Juni fertig gestellten Hausanschluss rechnen wir mit 19 % MwSt. ab. Für zwischen Juli und Dezember 2020 abgeschlossene Projekte erhalten Sie eine Rechnung mit 16 % MwSt.
Wir werden die temporäre Umsatzsteuersenkung auf 16% ab 01. Juli vollständig an Sie weitergeben.
Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung, nachdem wir Ihren Zählerstand auf Plausibilität geprüft und diesen an Ihren Energieanbieter übermittelt haben. Ihr Energieanbieter erstellt im Anschluss die Verbrauchsabrechnung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Informationen geben können, wann Ihr Energieanbieter die Verbrauchsabrechnung erstellt. Es handelt sich um zwei gesetzlich getrennte Unternehmen.
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden umrechnen möchten, nutzen Sie die folgende Formel: kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie in der Verbrauchsabrechnung Ihres Anbieters. Alternativ können Sie die Werte unter Angabe der Zählernummer bei uns erfragen. Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter (m³) auch mit 10 multiplizieren. So erhalten Sie den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Die Änderung Ihrer Rechnungsanschrift bzw. Ihres Namens kann nur durch Ihren zuständigen Energieanbieter vorgenommen werden. Wir als Netzbetreiber können leider keine Änderung Ihrer Rechnungsanschrift bzw. Ihres Namens vornehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren zuständigen Lieferanten. Dieser übermittelt uns dann automatisch die Änderung.
Die Kosten für Ihre Gasbelieferung ist in Ihrem Vertrag mit Ihrem Energieanbieter festgelegt. Wir dagegen sind ein Netzbetreiber und können Ihnen dazu keine Auskunft geben.
In der Schluss- bzw. Turnusrechnung wenden wir das in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 vorgesehene Wahlrecht zum Zeitscheibenmodell an und folgen damit den Empfehlungen des BDEW. Konkret heißt das: Für die Monate Januar bis Juni 2020 berücksichtigen wir den Steuersatz von 19 %. Für die Monate Juli bis Dezember 2020 werden die Mengen mit 16 % besteuert.
Ab Januar 2021 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.
Wie der BDEW sind wir der Auffassung, dass das Wahlrecht (nach Tz. 35) auch für die Netznutzung gilt.
(Rechnung nach dem 01.07.2020 - Leistung vor dem 01.07.2020)
Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Umsatzsteuersatzes ist der sogenannte Leistungszeitraum. Wann die Rechnung gestellt wird, ist nicht von Bedeutung. Wurde die Leistung für einen Zeitraum vor dem 01.07.2020 ausgeführt (Ablesezeitraum bis 30.06.2020, Netznutzung abgerechnet bis zum 30.06.2020), gilt unabhängig von dem Rechnungsdatum der reguläre Steuersatz von 19 %.
(Leistung zwischen dem 01.07.2020 und 31.07.2020)
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 sieht in Tz. 46 eine Nicht-Beanstandungsregelung für Leistungen vor, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Juli 2020 erbracht werden. Damit möchte der Gesetzgeber für Unternehmen die sehr kurzfristige Einführung der zeitlich begrenzten
Umsatzsteuersenkung erleichtern. In diesem Übergangszeitraum wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn weiterhin der Steuersatz von 19 % in der Rechnung ausgewiesen wird.
Wir geben die Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli bis einschl. 31. Dezember 2020 vollständig an Sie weiter, indem wir den reduzierten Steuersatz von 16 % bei der Jahresendabrechnung berücksichtigen. Eine Anpassung der Abschläge für das 2. Halbjahr 2020 ist daher nicht notwendig.
In der Schluss- bzw. Turnusrechnung wenden wir das in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 vorgesehene Wahlrecht zum Zeitscheibenmodell an und folgen damit den Empfehlungen des BDEW. Konkret heißt das: Für die Monate Januar bis Juni 2020 berücksichtigen wir den Steuersatz von 19 %.
Für die Monate Juli bis Dezember 2020 werden die Mengen mit 16 % besteuert. Ab Januar 2021 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.
Die Abschlagsbeträge sowie die Berücksichtigung des Steuersatzes von 19 % bleiben somit unverändert bestehen. Die Berücksichtigung des reduzierten Steuersatzes erfolgt durch die Jahresendabrechnung.
Zukünftig zu erstellende Abschlagspläne sollen bereits bei der Erstellung den reduzierten Steuersatz von 16 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 berücksichtigen.
Dies erfordert jedoch eine technische Umstellung unserer Systeme. Solange die technische Umstellung noch nicht erfolgt ist, werden auch neu erstellte Abschlagspläne mit durchgängig 19 % Umsatzsteuer erstellt. Einen konkreten Zeitpunkt für die technische Umstellung können wir aktuell nicht nennen. Es ist nicht geplant, die betroffenen Abschlagspläne bzw. bereits bestehende Abschlagspläne nachträglich zu korrigieren. Auch in diesem Fall erfolgt die Berücksichtigung der reduzierten Steuersätze mit der Schluss- bzw. Turnusrechnung.
Um Ihre Bankverbindung zu ändern, benötigen wir Ihre Unterschrift. Im Kundenportal finden Sie unter „Meine Daten“ ein passendes PDF-Formular. Sie können uns Ihre neue Bankverbindung auch formlos zuschicken. Vielen Dank!
Wir werden diese Entlastung vollständig an Sie weitergeben.
Für Ihre Einspeisevergütung bzw. Netznutzungsvertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf 16 %.
Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Abrechnung berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihrer Jahresendrechnung berücksichtigen.
Eine Anpassung der Abschläge ist somit nicht notwendig.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Kontakt und Service.
Ihr zuständiges Kundencenter finden Sie unter: https://www.elbenergie.com/de/kundenservice/kontakt.html
Die MaLo (Marktlokation) sowie MeLo (Messlokation) werden ab 1. Februar 2018 für die Kommunikation zwischen Ihrem Gasanbieter und Ihrem Netzbetreiber verwendet.
Sie finden diese beiden eindeutigen ID-Nummern auf Ihren Rechnungen. Zudem können Sie sich gerne an uns wenden, wir nennen Ihnen dann Ihre MaLo- und MeLo-IDs.
Ihre Vertragskontonummer finden Sie unter anderem auf dem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes – am rechten oberen Rand.
Ihr Account in unserer Service Community wurde gelöscht, da Sie ihn mehr als zwei Jahre nicht genutzt haben. Diese Löschung erfolgte aus Datenschutzgründen.
Wichtig: Die Löschung betrifft nicht Ihre Registrierung im Kundenportal. Ihr Vertragsverhältnis zu uns als Netzbetreiber sowie das Vertragsverhältnis mit Ihrem Anbieter sind ebenfalls nicht betroffen. Gerne können Sie sich in unserer Service Community neu registrieren.
Die Messlokation (MeLo) bezeichnet den Ort, an dem die Energie gemessen wird. Zuvor war das der Zählpunkt.
Die MeLo benötigen Sie unter anderem, um Ihren Gasanbieter einfacher zu wechseln.
Bitte schicken Sie uns Ihre neue Bankverbindung formlos unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer als Scan per E-Mail oder per Post. Wichtig für Sie: Wir brauchen Ihre Unterschrift sowie die Information, ab wann die Bankverbindung gültig ist.
Die Marktlokation (MaLo) bezeichnet den Ort, an dem die Energie erzeugt bzw. verbraucht wird. Sie ist der Anknüpfungspunkt für Belieferung und Bilanzierung. Bisher wurde hier von der Entnahmestelle gesprochen.
Die MaLo benötigen Sie unter anderem, um Ihren Messstellenbetreiber einfacher wechseln.
Da wir ein Netzbetreiber sind, können wir keine Angaben zu Ihrem Vertrag mit Ihrem Energieanbieter machen.
Im Live Chat haben Sie die Möglichkeit in einem „privaten“ Umfeld mit einem unserer Mitarbeiter zu chatten. Sie können so persönliche Anliegen klären, ohne das andere User dies mitlesen können.
Einfach den Live Chat in den Cookie Richtlinien bestätigen. Wenn Sie keinen Chatbutton entdecken können, ganz unten auf der Seite auf „Cookie Richtlinie“ klicken, Live Chat bestätigen und los geht’s.
Wenn Sie ein Anliegen haben und mit uns in Kontakt treten möchten, stehen wir Ihnen gerne per: Telefon, Brief, E-Mail und Chat zur Verfügung. Auf unserer Homepage unter der Rubrik Kundenservice finden Sie alle unsere Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Die Telefonnummern der ElbEnergie GmbH finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Kundenservice.
Die Telefonnummern der ElbEnergie GmbH finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Kundenservice.
Sobald Sie Ihren Energieanbieter wechseln oder wenn Sie umziehen, legen wir bei uns ein neues Vertragskonto für Sie an. Das heißt, Ihre bisherige Vertragskontonummer wird deaktiviert. Sie erhalten von uns automatisch eine neue Vertragskontonummer und eine neue Geschäftspartnernummer. Beide Nummern teilen wir Ihnen mit der Aufforderung zur kommenden Jahresablesung mit. Sie brauchen die Daten früher? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu dem Thema Datenschutz.
Strenge Fristen regeln die Datenlöschung. Personenbezogene Messwerte löschen wir, sobald sie nicht mehr für die Aufgabe gebraucht werden, für die sie erhoben wurden.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten verschlüsseln wir die PDF-Dateien. Um den Schutz aufzuheben, geben Sie einfach Ihre zwölfstellige Vertragskontonummer ein.
Diese Nummer finden Sie auf allen Anschreiben der ElbEnergie GmbH.
Zum Öffnen der Datei empfehlen wir den Adobe Acrobat Reader, den Sie unter folgendem Link kostenlos herunterladen können:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Ihre Kundendaten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und verarbeitet. https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Bundesdatenschutzgesetz
Wir nutzen Ihre persönlichen Daten, um Ihre Anfrage zu beantworten, Ihren Auftrag zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu verschaffen.
Dafür kann es auch erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an Konzernunternehmen oder im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung auch externen Dienstleistern weitergeben. Ihre personenbezogenen Daten verkaufen wir weder an Dritte noch vermarkten wir sie anderweitig.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu Ihrer Identität wie Ihr Name, Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift. Wir speichern diese Daten nur, wenn Sie diese etwa durch die Teilnahme an einer Umfrage oder an einem Gewinnspiel selbst bereitstellen.
Werden Internetdienste genutzt, unterliegen alle personenbezogenen Daten den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Wir erheben, verarbeiten und nutzen sie nur, um Kundenanfragen zu bearbeiten, berechtigte eigene Geschäftsinteressen bei der Beratung und Betreuung unserer Kunden zu wahren und die bedarfsgerechte Produktgestaltung und Werbung per Post zu sichern.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Notfall und Störung.
Stellen Sie Gasgeruch im Keller fest, dann beachten Sie bitte folgendes:
- Bitte bewahren Sie Ruhe
- Rauchen Sie nicht und zünden Sie keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an
- Betätigen Sie keine Licht-/Stromgeräteschalter und keinen Sicherungsautomaten
- Ziehen Sie keine Stecker an Geräten
- Klingeln Sie nicht
- Bei Gasgeruch aus dem Keller: Bitte betreten Sie den Keller nicht
- Öffnen Sie, wenn möglich, Kellerfenster/ -türen von außen und benachrichtigen Sie alle Hausbewohner durch Klopfen an Türen oder Fenster – keinesfalls klingeln!
- Bei Gasgeruch in Wohngeschossen: Öffnen Sie Türen und Fenster und sperren Sie die Gaszufuhr aller Geräte
- Benachrichtigen Sie unsere Störstelle von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses
- Verwenden Sie keine Mobiltelefone im Haus, in der Wohnung, im Keller und in der Nähe der Gasaustrittsstelle
- Erwarten Sie unsere Mitarbeiter vor der Haustür und verhindern Sie, dass eine Klingel benutzt wird
Die Rufnummer unserer Störungstelle bei Gasgeruch, Störung des Erdgaszählers oder Erdgasdruckregelgerätes, Gasausfall lautet: 04105-15799-00